Wer hat Anspruch?
Die Bedarfe für Bildung und Teilhabe (§ 28 SGB II) gibt es seit 01.01.2011. Anspruch auf die Leistungen haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum vollendeten 25. Lebensjahr (Kultur und Sport bis zum 18. Lebensjahr), wenn sie eine allgemeinbildende oder berufsausbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Der Anspruch besteht, wenn die Eltern Leistungen nach dem SGB II oder den Kinderzuschlag erhalten. Auch Menschen, die keine Leistungen erhalten oder beantragt haben, können das Teilhabepaket für ihre Kinder nutzen, wenn die Bedürftigkeit nachgewiesen wird.
Wo können die Anträge gestellt werden?
Alle Leistungen müssen beantragt werden. Sie werden (mit Ausnahme des Schulbedarfs und der Schülerbeförderung) als Sachleistungen erbracht, über Gutscheine oder die direkte Überweisung an den Träger. Wer Leistungen nach dem SGB II bezieht, stellt Anträge bei jenarbeit, alle anderen beim Fachdienst Soziales, Carl-Pulfrich-Straße 1, 07745 Jena. Die Formulare sind auf den Internseiten von jenarbeit zu finden.
Welche Leistungen gibt es? Schulausflüge
Leistungen gibt es für Schulausflüge. Es werden wie bisher die tatsächliche Aufwendungen für mehrtätige Klassenfahrten erstattet. Jetzt gibt es auch Geld für Wandertage / Ausflüge, die von der Kindertagesstätte oder der Schule organisiert werden.
Schulbedarf
Für den Schulbedarf werden wie bisher 100 € pro Schuljahr anerkannt. Allerdings werden jetzt einmal 70 € (zum 1. August) und einmal 30 € (zum 1. Februar) überwiesen.
Schülerbeförderung
Unterstützung bei der Schülerbeförderung gibt es, wenn die Schülerinnen und Schüler beim Besuch der nächstgelegenen Schule (des gewählten Bildungsweges) auf eine Schülerbeförderung angewiesen sind und diese Kosten sonst nicht übernommen werden. Dies erfolgt über eine Geldleistung. Lernförderung
Eine Lernförderung wird genehmigt, wenn sie "geeignet und zusätzlich erforderlich" ist, wahrscheinlich nur dann, wenn die Versetzung gefährdet ist. Als Anbieter sind auch Privatpersonen zugelassen. Es müssen Zielvereinbarungen abgeschlossen werden. Die Stadt Jena wird die Lernförderung voraussichtlich über die Volkshochschule (und die wiederum in Kooperation mit weiteren Trägern) abwickeln.
Mittagessen
Die Kosten für die Mittagsverpflegung werden übernommen, jedoch muss ein Eigenanteil von 1 € geleistet werden. In Jena bleibt es bis zum Ende des Schuljahres / Kita-Jahres bei der bisherigen Regelung. Den Zuschuss zum Mittagessen können Eltern, die Wohngeld/Kinderzuschlag erhalten, rückwirkend zum 1. Januar 2011 erhalten, wenn sie bis zum 30. Juni die entsprechenden Anträge stellen.
Kultur/Sport
Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr werden für eine Teilhabe für Kultur, Sport und Soziales pro Monat 10 € für Mitgliedsbeiträge in Vereinen, Musikunterricht oder andere Aktivitäten im Freizeitbereich (welche das sind, wird noch zu klären sein) zur Verfügung gestellt.
Die soll über Gutscheine oder direkte Zahlungen an die Anbieter erfolgen. In Jena wird es Direktzahlungen an den Anbieter geben.
Können Leistungen rückwirkend beantragt werden?
Leistungen können rückwirkend zum 01.01.2011 beantragt werden. Die Anträge müssen bis zum 30. Juni 2011 bei den Behörden angekommen sein. Wenn Ausgaben nachgewiesen werden können, werden sie übernommen. In diesem Fall wird Geld überwiesen.
Die Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppe geht davon aus, dass für die rückwirkende Beantragung der Leistungen keine Nachweise erforderlich sind. Mehr Informationen auf der Internsetseite www.erwerbslos.de.