MobB e.V. Beratung und Bildung
Die Kontakt- und Anlaufstelle für ALG II - EmpfängerInnen

Die Situation ist schlimm, aber unausweichlich. Sie müssen einen Antrag auf ALG II stellen. Sie haben das Formular in der Hand - acht lange Seiten mit jeweils verschieden Spalten. Viele Fragen tun sich auf: Was ist der Unterschied zwischen einer Bedarfsgemeinschaft und einer Haushaltsgemeinschaft? Wen muss ich wo eintragen? Welche Angaben muss ich überhaupt machen? Wie viel darf mein Partner, meine Partnerin verdienen, damit ich überhaupt noch Anspruch habe? Was kann dem Verdienst gegen gerechnet werden? Muss ich meine erwachsenen Kinder unterstützen oder die mich? Es ist auf jeden Fall günstig, noch vor der Abgabe des Antrags eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Viele Fragen können bereits geklärt werden, eventuelle Fehler vermieden werden.
Aber auch wenn Sie bereits einen Bescheid bekommen haben: Können Sie erkennen, ob alles richtig berechnet wurde? Wenn gar eine Ablehnung gekommen ist, weil angeblich der Partner zuviel verdient? Welche Möglichkeiten haben Sie, sich gegen den Bescheid zur Wehr zu setzen?

Zögern Sie also nicht, sich beraten lassen!

Der Verein MobB bietet für alle ALG II - Empfänger und solche, die es werden müssen, eine unabhängige Beratung an. Diese Beratung ist kostenlos und erfolgt auf rein ehrenamtlicher Basis.

Das Büro ist für die Beratung zu folgenden Zeiten besetzt:
 
Montag  13.00 - 16.30 Uhr (Dr. Beate Jonscher)
Montag  14.00 - 16.00 Uhr (RA Stefan Pagel, im Stadtteilbüro Lobeda)
Dienstag  13.00 - 15.00 Uhr (ksk und Andreas John)
Mittwoch  13.00 - 15.00 Uhr (RAin Manuela Voigt, in der Bildungslücke e.V., Winzerla)
Donnerstag  09.00 - 13.00 Uhr (RA Kai Haase / Dr. Beate Jonscher)
Donnerstag  14.00 - 16.00 Uhr (RA Thomas Stamm)

Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich.

2. Mittwoch im Monat, 16.30 Uhr

Hartz IV - wie komme ich zu meinem Recht?

mit

RA Thomas Stamm, Fachanwalt für Sozialrecht, und Dr. Beate Jonscher


Nächster Termin: 11.04.2012


Begleitung

Wer nicht allein dem Angestellten einer Behörde entgegentreten will, kann einen so genannten Beistand mitnehmen. Dies kann ein Verwandter oder Bekannter sein, aber auch ein Mitglied einer Beratungsstelle. Man hat so nicht nur einen Zeugen, häufig gestaltet sich die Atmosphäre sachlicher und ruhiger.
Deshalb bietet der Verein einen kostenlosen "Begleitservice" zu "jenarbeit" und zu anderen Behörden der Stadt an.
Interessenten melden sich bitte persönlich oder telefonisch im Verein.